Mit dem 2008 eingeführten Eigenheimrentengesetz — besser bekannt als Wohn-Riester — lässt sich die klassische Riester-Förderung mit einem Bausparvertrag kombinieren. Statt in eine Rentenversicherung fließen die staatlichen Zulagen dabei direkt in die Tilgung des Immobiliendarlehens.
Wie hoch sind die Wohn-Riester-Zulagen, und wer erhält sie?
Sie erhalten eine jährliche Grundzulage von 175 Euro, sofern Sie mindestens 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der bereits erhaltenen Zulagen) in einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr hinzu, für ältere Kinder 185 Euro pro Jahr. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern kann durch die Kombination aus Grundzulage (175 Euro) und zwei Kinderzulagen (jeweils 300 Euro) eine maximale jährliche Förderung von 775 Euro erhalten — ohne die Berücksichtigung eines möglichen zusätzlichen Berufseinsteiger-Bonus.
Was ist das Wohnförderkonto, und warum ist es so kompliziert?
Da bei Wohn-Riester keine klassische, später zu versteuernde Rente ausgezahlt wird, richtet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein fiktives Wohnförderkonto ein, auf dem alle geförderten Tilgungsbeiträge und Zulagen verbucht werden — bis zu maximal 2.100 Euro pro Jahr. Dieses Konto enthält kein reales Guthaben, sondern dient ausschließlich als Berechnungsgrundlage für die spätere, nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand. Der fiktive Kontostand wird jährlich mit 2 Prozent verzinst, sodass er bis zum Renteneintritt spürbar anwächst.
Ab Renteneintritt wird der Wohnförderkonto-Stand nachgelagert besteuert — Sie haben dabei zwei Optionen: Entweder verteilen Sie die Besteuerung über Ihre statistische Restlebenszeit, oder Sie entscheiden sich für eine Einmalbesteuerung mit einem Rabatt von 30 Prozent, bei der nur 70 Prozent des Kontostands versteuert werden müssen. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz im Ruhestand ab.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Grundzulage | 175 €/Jahr |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Jahr pro Kind |
| Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 €/Jahr pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € einmalig (unter 25 Jahre) |
| Eigenbeitrag für volle Förderung | 4 % des Vorjahreseinkommens |
| Wohnförderkonto-Maximum | 2.100 €/Jahr |
| Verzinsung Wohnförderkonto | 2 % p.a. (fiktiv) |
| Besteuerung | nachgelagert, ab Renteneintritt |
Kann ich Wohn-Riester-Guthaben auch für energetische Sanierungen nutzen?
Ja, seit 2024 lässt sich Wohn-Riester-Guthaben auch für energetische Sanierungsmaßnahmen an der selbstgenutzten Immobilie entnehmen, nicht mehr ausschließlich für Kauf, Bau oder klassische Tilgung. Diese Erweiterung reagiert auf den gestiegenen Bedarf an energetischer Modernisierung im Gebäudebestand und macht Wohn-Riester auch für Bestandsimmobilienbesitzer interessanter, die bislang keine Verwendung für die Förderung sahen.
Was ändert sich bei Wohn-Riester ab 2027?
Für Bestandskundschaft mit älteren Wohn-Riester-Verträgen ist ab Januar 2027 eine Wahlmöglichkeit vorgesehen: Sie können entscheiden, ob für ihren Vertrag weiterhin die bisherige oder die dann neu geltende Fördersystematik angewendet werden soll. Da sich die genauen Details dieser Umstellung noch konkretisieren, sollten Bestandskundinnen und -kunden die Ankündigungen ihrer Bausparkasse in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen.
Was für Wohn-Riester spricht
- Bis zu mehreren hundert Euro jährliche Förderung bei Familien mit Kindern
- Förderung fließt direkt in Tilgung, beschleunigt die Immobilienfinanzierung
- Kombination mit klassischer Bausparförderung wie der Wohnungsbauprämie möglich
- Seit 2024 auch für energetische Sanierungen nutzbar
Was Sie bedenken sollten
- Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand über das Wohnförderkonto
- Komplexes Fördersystem mit vielen Detailregeln
- Volle Förderung erfordert Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens
- Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, nicht für vermietete Immobilien
Fazit: Lohnt sich Wohn-Riester für Sie?
Wohn-Riester eignet sich besonders für Familien mit Kindern und einem konkreten Eigenheimvorhaben, die die volle Förderhöhe durch einen ausreichenden Eigenbeitrag ausschöpfen können — die Kinderzulagen machen einen erheblichen Teil der möglichen Gesamtförderung aus. Wer dagegen keine klare Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum plant oder die nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand scheut, sollte alternative Riester-Formen oder eine Kombination mit einem klassischen Bausparvertrag ohne Riester-Bindung in Betracht ziehen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundzulage bei Wohn-Riester?
175 Euro pro Jahr, sofern mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden.
Was ist das Wohnförderkonto?
Ein fiktives Konto ohne reales Guthaben, das alle geförderten Tilgungsbeiträge und Zulagen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr erfasst — es dient als Berechnungsgrundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung.
Muss ich die Wohn-Riester-Förderung im Ruhestand versteuern?
Ja, entweder verteilt über die statistische Restlebenszeit oder als Einmalbesteuerung mit einem Rabatt von 30 Prozent auf den Kontostand.