Ob Sie selbst kündigen möchten oder Ihre Bausparkasse Ihnen überraschend gekündigt hat — bei der Kündigung eines Bausparvertrags gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, in welcher Phase sich der Vertrag befindet und wer die Kündigung ausspricht.
Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit selbst kündigen?
Ja, während der Ansparphase können Sie Ihren Bausparvertrag grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen — analog zu § 488 BGB erhalten Sie dabei Ihr angespartes Guthaben plus Zinsen zurück. Wichtig zu wissen: Wurde der Vertrag bereits zugeteilt und das Bauspardarlehen abgerufen, ist eine vorzeitige Kündigung nur noch gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich, da es sich ab diesem Zeitpunkt um ein reguläres Darlehen handelt.
Bei einer Kündigung vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist einer staatlichen Förderung wie der Wohnungsbauprämie müssen Sie in der Regel mit einer Rückforderung der bereits erhaltenen Prämie rechnen — es sei denn, Sie waren bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt und nutzen die entsprechende Ausnahmeregelung zur freien Verfügung nach Ablauf der sieben Jahre.
Darf meine Bausparkasse mir den Vertrag kündigen?
Ja — der Bundesgerichtshof hat am 21. Februar 2017 entschieden (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16), dass Bausparkassen gut verzinste Altverträge kündigen dürfen, wenn seit Eintritt der Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre vergangen sind und das Bauspardarlehen in dieser Zeit nicht abgerufen wurde. Rechtliche Grundlage ist § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB (Darlehensrecht), da die Bausparkasse während der Ansparphase rechtlich als Darlehensnehmerin des Kunden gilt. Eine Kündigung durch die Bausparkasse ist zudem möglich, wenn die volle Bausparsumme bereits angespart wurde, selbst wenn der Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist.
Dieses Urteil betrifft vor allem ältere, besonders attraktiv verzinste Verträge aus Zeiten mit deutlich höheren Guthabenzinsen — Bausparkassen kündigen solche Altverträge, weil die anhaltende Zinsverpflichtung für sie wirtschaftlich unattraktiv geworden ist. Wer einen solchen Vertrag besitzt und ihn nicht aktiv nutzt, sollte sich der Möglichkeit einer Kündigung durch die Bausparkasse bewusst sein.
| Option | Was passiert |
|---|---|
| Zuteilung annehmen | Guthaben und Bauspardarlehen werden ausgezahlt |
| Vertrag weiterlaufen lassen | weiter sparen, Zuteilung später annehmen |
| Bausparsumme aufstocken | höhere Bausparsumme, neue Zuteilungsberechnung |
| Beitragsfrei stellen | keine weiteren Einzahlungen, Ansprüche bleiben erhalten |
Was passiert bei einer Kündigung mit meiner Bewertungszahl?
Die Bewertungszahl selbst spielt bei einer Kündigung keine direkte Rolle mehr — sie ist ausschließlich für die Zuteilungsreihenfolge unter allen Bausparerinnen und Bausparern derselben Bausparkasse relevant. Bei einer Kündigung vor Zuteilung erhalten Sie unabhängig von der erreichten Bewertungszahl Ihr angespartes Guthaben zuzüglich der vertraglich vereinbarten Guthabenzinsen zurück.
Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
- Kündigung während der Ansparphase mit drei Monaten Frist jederzeit möglich
- Volles Guthaben plus Zinsen wird bei Kündigung ausgezahlt
- Mehrere Alternativen zur vollständigen Kündigung bei Zuteilungsreife verfügbar
- Klare Rechtslage durch BGH-Urteil von 2017 für beide Seiten
Mögliche Nachteile
- Rückforderung staatlicher Förderung bei vorzeitiger, zweckfremder Kündigung möglich
- Nach Darlehensabruf nur noch gegen Vorfälligkeitsentschädigung kündbar
- Bausparkassen können hoch verzinste Altverträge nach 10 Jahren Zuteilungsreife selbst kündigen
Fazit: Sollten Sie Ihren Bausparvertrag kündigen?
Prüfen Sie vor einer Kündigung zunächst, ob Sie den Vertrag stattdessen beitragsfrei stellen können, um staatliche Förderungen und den vereinbarten Darlehenszins für die Zukunft zu erhalten, ohne weiter aktiv einzahlen zu müssen. Eine vollständige Kündigung lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie das Kapital dringend anderweitig benötigen oder erkennen, dass Sie das Bauspardarlehen absehbar nicht in Anspruch nehmen werden und keine staatliche Förderung mehr an eine Bindungsfrist gekoppelt ist.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Bausparvertrag?
Während der Ansparphase in der Regel drei Monate, analog zu § 488 BGB.
Kann eine Bausparkasse meinen Vertrag ohne meine Zustimmung kündigen?
Ja, laut BGH-Urteil von 2017 dürfen Bausparkassen Verträge kündigen, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind und deren Darlehen nicht abgerufen wurde, oder die bereits voll bespart sind.
Muss ich die Wohnungsbauprämie bei Kündigung zurückzahlen?
Bei zweckfremder Verwendung vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist in der Regel ja — außer bei der Ausnahmeregelung für unter 25-Jährige.